Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Beherbergungsvertrag

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis:

    Den Gastaufnahmevertrag

Wie alle Verträge kann auch dieser nur im  Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Die Verfügbarkeit einer der Ferienwohnungen kann ausdrücklich nicht garantiert werden.
            

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:

§1. Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche, als auch  kurzfristig die mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit  fristlosen Kündigung und 3-facher Tagesmiete geahndet.

§2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls,  die reservierte Ferienwohnung baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

§3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Bis zur anderweitigen Vergabe des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu zahlen.

§3a. Stornierung der Mietvereinbarung
Wir erlauben unseren Gästen eine Stornierung bis 10 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei und bei kurzfristiger Stornierung 7-0 TAGEN  berechnen wir 50% des vereinbarten Mietpreises. Wir erlauben uns ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der 
Mietzeit eine Kündigung auszusprechen, ohne nähere  Angaben von Gründen.
 

§4. An- und Abreisetag gelten als je ein halber  Miettag und werden als solcher berechnet. Unsere Zimmer stehen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am 
Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.  Mindestmietdauer sind  3 volle Tage.
Wird eine kürzere Mietdauer vereinbart gelten An- und Abreisetag als je 1 Tag.

§4a. Die Zahlung wird spätestens am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit fällig und 
ist im Voraus in Bar zu leisten.

§5. Zur Zeit gültige Preise : Entnehmen Sie bitte der Preisliste. Unsere Preise verstehen
sich als Richtpreise und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die garantierten Preise erhalten Sie bei Ihrer Reservierung.
Die im Internet  veröffentlichen Preise gelten bei einer Mietdauer  von 3 Tagen;
darunter kann ein Kurzzeitzuschlag  bis zu  50 %  vom Preis angesetzt werden.
Wird ein Angebot an den Gast erstellt, sind wir  nur 24h (1Tag) daran gebunden.

§6. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf; es kann vorab eine Kaution gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern. Ein Besichtungsrecht ergibt  sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden.

§7. Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, etc.).

§8. Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen ist. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im voraus zu leisten, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

§9. Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§10. Haustiere und das Waschen, auch von  Kleinwäsche,  ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt. 

 

Ronny Müller
Schuchstraße 13
01445 Radebeul
Tel/Fax: 0351/8385569
radebeul-ferienwohnungen.de